Interessensgemeinschaft "IG Sichere Renten" 

Warum es ein flexibles höheres Rentenalter mit Anreizsystemen braucht:

 

Das Rentendesaster in unserem Lande braucht einen Befreiungsschlag. Dieser wäre eigentlich einfach zu finden, würde man die Hauptursachen der finanziellen Entwicklung unserer Altersvorsorge beseitigen wollen. Bis ins Jahr 2030 dürfte die mittlere Lebenserwartung in der Schweiz bei über 90 Jahren liegen. Als im Jahr 1948 die AHV eingeführt wurde, lag die Lebenserwartung für Männer bei 66 Jahren, und für Frauen bei 71 Jahren. Hat sich also die Lebenserwartung um gegen 30 Prozent gesteigert, so wird zwangshaft am Rentenalter von 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer festgehalten. Es ist klar, dass diese Rechnung von Rentenleistung und Rentenabgaben über kurz oder lang nicht aufgehen kann. Es ist auch schleierhaft, warum man das Problem nicht vorwiegend über die natürlichste Art lösen will. Wir leben viel länger, also sollten wir auch bereit sein, länger zu arbeiten.

 

Wir brauchen ein flexibles Rentenalter, welches für Frauen und Männer zu einem späteren Zeitpunkt als aktuell zu einer Vollrente führen würde. Diese Anpassung könnte zum Beispiel bei einer Vollrente mit 66 Jahren die AHV auf einen Schlag jährlich um über 4 Mrd. Franken entlasten, und ebenfalls in der zweiten Säule weitere Leistungskürzungen verhindern. Dabei müssten der Übergang auf eine längere Zeit hinaus gestaffelt erfolgen, Härtefallregelungen für ausserordentlich hohe berufliche Belastungen im unteren Einkommensbereich eingeführt werden, sowie allfällig noch vorhandene Geschlechterbenachteiligungen kompensiert werden. Auch braucht es Anreizsysteme. So könnten Dienste an der Allgemeinheit, wie zum Beispiel die Kleinkinderbetreuung oder der Militärdienst als vollwertige Arbeitszeiten zu einem kalkulatorischen Vorzugseinkommen miteinberechnet werden. Und letztlich muss sich ein Arbeiten über den Zeitpunkt einer Vollrente hinaus mit Aufschiebung der Renten auch lohnen, indem man zum Beispiel Lohneinkünfte über dem Referenzalter nur noch Teilbesteuerte, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerbeiträge massiv reduzierte, und damit auch Teilzeitbeschäftigungen für eine Rente bis zu einem 100 % Pensum kompensiert werden könnten.